§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Tischlerei-Michael-Riehl.de und ihren Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Tischlerei-Michael-Riehl.de stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
Die Angebote der Tischlerei-Michael-Riehl.de sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Tischlerei-Michael-Riehl.de zustande.
§3 Leistungsumfang
Die Tischlerei-Michael-Riehl.de bietet individuelle Leistungen im Bereich der Tischlerei an. Die genaue Leistungsbeschreibung sowie Preise werden in einem persönlichen Beratungsgespräch erörtert. Die Tischlerei-Michael-Riehl.de behält sich das Recht vor, Änderungen an ihren Leistungen vorzunehmen.
§4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden in einem persönlichen Beratungsgespräch vereinbart. Die Tischlerei-Michael-Riehl.de behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Tischlerei-Michael-Riehl.de das Recht vor, Mahngebühren zu erheben.
§5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tischlerei-Michael-Riehl.de.
§6 Gewährleistung
Die Tischlerei-Michael-Riehl.de gewährt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf ihre Produkte. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware Mängel anzuzeigen. Die Tischlerei-Michael-Riehl.de ist berechtigt, Nachbesserungen vorzunehmen.
§7 Haftung
Die Tischlerei-Michael-Riehl.de haftet nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Die Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen.
§8 Datenschutz
Die Tischlerei-Michael-Riehl.de verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages zu verwenden.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2021